Soft- & Hardware direkt abschreiben
Gute Nachrichten! Soft- & Hardware, wie Computer aber auch weitere Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, usw.) lassen sich nun im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben, dies gilt Rückwirkend für den 01.01.2021, wie auch n-tv berichtet.
Zuvor mussten derartige Geräte und Programme über drei Jahre abgeschrieben werden. Sollten Sie also einen Modernisierungsstau haben, so kann es sich steuerlich "lohnen" diesen mal anzugehen und die "alte Schreibmaschine" zur nächsten Steuererklärung zu ersetzen.
Sollte Ihr bereits neu gekauftes Gerät oder Software nach dem 31.12.2020 angeschafft worden sein, so gilt diese Regelung schon. Für alle, die in 2020 die erste der drei Abschreibungen gemacht haben, können nun den gesamten Restwert in einem Zug absetzen. Es existiert auch ein Schreiben des BMF, wonach die Kosten einer TSE und deren Einrichtung direkt abgeschrieben werden können.