
DSGVO nüchtern betrachtet
Über die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO gültig ab 25.05.2018) wird mittlerweile schon häufig diskutiert und auch wir haben bereits einige Nachfragen im Support, deshalb haben wir kostenlos einen Fachartikel im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Natürlich ist es wichtig sich mit diesem Thema früh auseinanderzusetzen, nicht nur weil Abmahnungen möglich sein könnten. Dennoch, wer sich an bestehende Datenschutzbestimmungen gehalten hat, der wird hier und da noch etwas tun müssen (Z. B. in Bezug auf das Verfahrensverzeichnis, Datenschutzbeauftragten und Auskunftspflicht), aber auch das ist händelbar.
In Bezug auf die RoCas Heilpraxis entwickeln wir gerade ein Datenblatt zur Auskunftspflicht, welches mit zwei Klicks alle gespeicherten Daten in der RoCas Heilpraxis zum Patienten anzeigt, dies kann gedruckt, oder als PDF gespeichert werden. Ebenso arbeiten wir daran, dass Sie den Löschpflichten gerecht werden können. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Sie nicht nur die Daten des Patienten 10 Jahre speichern dürfen, sondern müssen. Das Therapeutenstammblatt wird erweitert, so das alle gespeicherten Daten enthalten sind. Mit dem nächsten Release veröffentlichen wir in der Dokumentation die Löschfristen, damit diese in das Verfahrensverzeichnis übernommen werden können. Die Abfrage zur Löschung der Daten wird einmal jährlich automatisch aufgerufen, kann jedoch jederzeit manuell ausgelöst werden.
Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ist notwendig bei Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Auch dieser ist nicht völlig neu und war bereits Bestandteil des BDSG. In Bezug auf die Nutzung der RoCas Heilpraxis ist ein solcher Vertrag nicht nötig, da die RoCas Heilpraxis das Werkzeug ist, mit dem Sie diese Daten verarbeiten.
Innerhalb des Supports und der technischen Unterstützung bei Softwareproblemen handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sobald diese mittels "Fernwartungssoftware" erbracht wird. Dazu bieten wir allen Kunden einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag an, auch, wenn es in den meisten Fällen nur um die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Daten während der Sitzung geht. Support per Fernwartung ohne geschlossenen Vertrag müssen wir dementsprechend ablehnen, da dies erhebliche Strafen, auch für Kleinunternehmer nach sich ziehen kann, wie heise berichtet.
Zu den Datenschutzbestimmungen innerhalb des Supports bietet bislang der Update & Supportvertrag unter Punkt 15 Auskunft.
In Bezug zum Datenschutz ist auch Datensicherheit ein wichtiges Thema, denn z. B. ein Trojaner kann Daten zerstören oder entwenden. Zu diesem Thema bieten wir einen kostenlosen Fachartikel zum Download an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support, wir unterstützen Sie gerne!
[Update 05.05.2018] In unserer neuen Version 1.6.1 haben wir die oben angegebenen Änderungen umgesetzt. Diese steht auch als Testversion zur Verfügung. Innerhalb der Dokumentation können Sie die Änderungen in schriftlicher Form nachvollziehen, als Video haben wir es in den Tutorials bereitgestellt. Außerdem haben wir einen Fachartikel erstellt und diesen kostenlos in unserem Downloadbereich bereitgestellt.