DSGVOLöschalgorithmus
Erschrecken Sie nicht! Gleich beim ersten Öffnen der Heilpraxis im neuen Jahr werden Sie vom abgebildeten Fenster begrüßt. Dies ist ein äußerst hilfreiches Fenster, denn es zeigt Ihnen alle personenbezogenen Daten, die keiner Aufbewahrungspflicht mehr unterliegen und gelöscht werden sollten. Dabei werden Einträge in die Pateintenakte und Rechnungen / Gutschriften berücksichtigt und wenn nichts davon in den letzten 10 Jahren bei dieser Person eingegeben ist, erst dann wird sie in dieser Liste vorkommen. Da Sie zu einer jährlichen Überprüfung und Löschung verpflichtet sind, ist dies ein sehr effektives Werkzeug.