
Vorschau auf Version 1.6.8
Die Mehrwertsteuersenkung unserer Regierung als Teil des Konjunkturpakets hat auch Einfluss auf unsere Heilpraktiker-Abrechnungssoftware, denn wir können u. a. mehrwertsteuerpflichtige Artikel und Leistungen fakturieren. Selbstverständlich ist das übliche Kerngeschäft, die Erbringung von med. induzierten Heilbehandlungen, normalerweise von der MwSt. ausgenommen. Nichtsdestotrotz gibt es einige Heilpraktiker, die gerne auf diese Funktion zurückgreifen für die Abrechnung außerhalb dieses Geschäftsfeldes. Natürlich ist für diese Umsetzung, die auch für uns etwas plötzlich kam, ein kurzfristiges Update notwendig.
Damit aber für alle Kunden dieses Update zu einer Funktionserweiterung wird, haben wir noch ein kleines Feature mit aufgenommen, das generell sehr hilfreich ist.
Beim Kopieren einer gesamten Rechnung erscheint nun ein Dialog zum Ändern des Behandlungsdatums der Rechungspositionen. Zwar stellt dies eine Erleichterung für alle Kunden dar, speziell im Fall der MwSt. allerdings ist das deutsche Steuerrecht so angelegt, dass nicht etwa das Rechnungsdatum ausschlaggebend für die MwSt. Kalkulation ist, sondern das Liefer-/Leistungsdatum eines Artikels resp. einer Leistung. So wird das schon zuvor in der Heilpraxis gepflegte Behandlungsdatum, welches für jede fakturierte Position zur Verfügung steht (auch bei Sammelleistungen), zum MwSt. relevanten Datum. Dies sollte vor allem aus der Sicht der Anwender die einfachste Art sein, die MwSt. innerhalb einer Rechnung zu steuern:
Außerdem erwarten Sie weitere Abrundungen für die Festschreibung der Kartei in Bezug zur Rechtschreibprüfung. Hier hatte es im Programm noch leichte Irritationen gegeben.